
Staatlich anerkannte Erzieherinnen/Staatlich anerkannte Erzieher aus.
Die Ausbildung soll dazu befähigen, nach dem Abschluss als Erzieher(in) in sozialpädagogischen Berufsbereichen selbstständig tätig zu werden. Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildungen wie:
oder
2. Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen
oder
3. Allgemeine Hochschulreife, wenn fachspezifische berufliche Tätigkeiten
nachgewiesen werden bzw. einschlägige Praktika.
Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist erforderlich. Die Aufnahme ist ausgeschlossen, wenn aus dem Führungszeugnis Eintragungen hervorgehen, die Bewerber uneingeeignet erscheinen lassen.
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Schuljahre und ist gegliedert in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen und einen einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum). Die Fachschule für Sozialpädagogik in Ahaus bildet für die folgenden Arbeitsfelder aus:
Elementarbereich
Außerschulische Erziehung
Freizeitbereich
Stundentafel
Fachrichtungsübergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Bereich:
Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit:
musisch-kreative Gestaltung/Spiel,
Sprache(n)/Medien, Natur/kulturelle Umwelt(en), Gesundheit/Bewegung, Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit, Praxis in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Differenzierungsbereich:
Mathematik (für Fachhochschulreife), Theater, Gitarre, Informatik, Hauswirtschaft, Technik ...nach den Möglichkeiten der Schule.
Fachpraktische Ausbildung:
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr jeweils 8 Wochen Blockpraktika
Berufspraktikum:
160 Stunden praxisbegleitender Unterricht
Aufwändungen:
Schulgeld
wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
Fahrgeld
Die Fahrtkosten werden für diesen Bildungsgang nicht erstattet, da es sich um eine Zweitausbildung handelt.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung Staatl. anerkannte Erzieherin/Staatl. anerkannter Erzieher berechtigt. Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik können Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.
Nach einjähriger Tätigkeit als Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher kann eine Zusatzausbildung in Heilpädagogik/Sonderpädagogik angeschlossen werden.
Die Weiterbildungsgänge Sozialmanagement oder der Aufbaubildungsgang Fachschule für Motopädie werden im Berufskolleg Lise Meitner angeboten und können nach einjähriger beruflicher Tätigkeit begonnen werden.
Die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule wird durch den Erwerb der Fachhochschulreife erworben.
Anmeldungen
Anmeldeformulare und Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Büro Ihrer Schule oder an den Schulorten des
Berufskollegs Lise Meitner
mit gymnasialer Oberstufe
Lönsweg 24, 48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700
FAX: 02561/955701
Internet: www.bklm-ahaus.de
E-Mail:bk-lm@t-online.de
Nebenschulort Gronau:
Brandströmstr. 20, 48599 Gronau
Tel.: 02562/96320
FAX: 02562/963222
Nebenschulort Stadtlohn:
Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn
Tel.: 02563/96930
FAX: 02563/96931000
Für weitere Auskünfte und eine ausführliche
Beratung stehen Ihnen
Schulleiterin OStD’ Michaele Grote und
Abteilungsleiter StD Alfred Schröer
zur Verfügung.