SozialhelferIn
Bildungsziele
Die breit angelegte Ausbildung bietet Grundlagen zur Assistenz und einen differenzierten Einblick in verschiedene Berufs- und Arbeitsfelder der Gesundheits- und Sozialpflege. Arbeitsfelder sind in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtun-gen der Familien-, Alten-, Behinderten- so-wie der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Hilfestellungen und Handreichungen im Bereich:
- Körperhygiene, Bewegung, Anwendung von Hilfsmitteln
- Hauswirtschaft
- kultureller und sozialer Lebenshilfe
- Dokumentation
zu leisten.
SozialhelferInnen sind mithelfende Fachkräfte, die unter Anleitung im sozialpflegerischen Bereich für die Betroffenen arbeiten.
Aufnahmevoraussetzungen
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus. Aufgenommen wird, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.
Art und Dauer der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Die Stundentafel gliedert sich wie folgt: Berufsbezogener Lernbereich:
Fachtheorie und Fachpraxis:
- Sozialpädagogik u. Sozialpflege
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Gesundheitsförderung
- Mathematik, Englisch
- Praktika (16 Wochen)
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/ Gesundheitsförderung
- Politik/ Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften: Theater, Gitarre, Kunst etc.)
Praktika
Die Ausbildung findet nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch an außerschulischen Lernorten statt. Blockpraktika von insgesamt 16 Wochen innerhalb der zwei Jahre bereiten auf drei mögliche spätere Tätigkeitsfelder vor.
Praktikumsfelder erstrecken sich auf die Behindertenhilfe, Familien und Einrichtungen der Sozialpflege.
Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer berechtigt. Mit der Ausbildung kann gleichzeitig – mit entsprechenden schulischen Leistungen - ein dem Senkundarabschluss I gleichwertigen Abschluss (Hauptschulabschlass nach Klasse 10) oder die Fachoberschulreife erworben werden.
Aufwändungen und Fahrtgeld
Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z.Zt. 80,00 Euro
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- Kopierkosten
Der Schüler/die Schülerin tritt zunächst in Vorleistung.
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zur Praxisstelle übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg
mindestens 5 km beträgt.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Erworbene Berechtigungen
Die Doppelqualifikation ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen u. a. den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege, den Besuch der Klasse 12B der Fachoberschule zum
Erwerb der Fachhochschulreife und den Zugang zu Berufen, die eine abge-
schlossene Berufsausbildung bzw. eine berufliche Vorbildung (z. B. Kranken- und Altenpflege) voraussetzen.
Anmeldungen
Anmeldeformulare und Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Büro unserer Schule.
Für weitere Auskünfte und eine ausführliche Beratung stehen Ihnen Schulleiterin OStD’ Michaele Grote und Abteilungsleiterin StD’ Barbara Bürger zur Verfügung.