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Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld Körperpflege

Berufswunsch Frieseur

Bildungsziel

a) Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld „Körperpflege“.
Das erste Ausbildungsjahr in den Ausbildungsberufen: Friseur/Friseurin, Kosmetiker/in, Fachverkäufer/in im Kosmetikbereich (Drogerien, Parfümerien) kann anerkannt werden.

b) die Vorbereitung auf den Beruf als Friseur/Friseurin, Kosmetiker/in, Fachverkäufer/in im Kosmetikbereich (Drogerien, Parfümerien)

c) Erlangung der Fachoberschulreife ist möglich.


Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufsgrundbildungsjahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben oder die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr erfolgreich besucht haben.

Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben, können in die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr aufgenommen werden.


Art und Dauer der Ausbildung

Das Berufsgrundschuljahr dauert 1 Jahr. Die Unterrichtsdauer beträgt in der Regel 34 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Lerninhalte werden teils berufsübergreifend, teils berufsbezogen vermittelt. In die Ausbildung integriert sind 1 wöchentlicher Praktikumstag in einem geeigneten Betrieb und ein Blockpraktikum von 3 Wochen.


Friseurpraxis

Ausbildungsinhalte

I. Berufsübergreifender Lernbereich

Religionslehre
Politik/Gesellschaftslehre
Deutsch/Kommunikation
Sport/Gesundheitsförderung

II. Berufsbezogener Lernbereich

Berufsbezogene Theorie:
Salon- und Kundenmanagement
Pflege und Gestaltung
Farb- und Formveränderung
Wirtschaftslehre
Englisch
Mathematik

Berufsbezogene Praxis:
Kenntnisse im Bereich der Kundenbetreuung
Haar-/Hautreinigung und Haar-/Hautpflege
Hautschutz
Geräte und Werkzeuge
Produktkenntnisse

III. Differenzierungsbereich

Abhängig vom Schulangebot und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler.


Aufwändungen

Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
– Eigenanteil (49 %) bei Schulbüchern, z.Zt.  ca. 55,- €
– Ausgaben für evtl. Besichtigungen
– evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach
   Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz )
– evtl. Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht


Fahrgeld

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.


Förderung

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen.
Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820.
Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.


Abschluss und Berechtigungen

(1) Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundschuljahres, die bei Eintreten in den Bildungsgang den Hauptschulabschluss erworben hatten und das Berufsgrundschuljahr erfolgreich durchlaufen haben, erhalten einen dem Se-kundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss

(2) Schüler des Berufsgrundschuljahres, die den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - bereits erworben haben, erwerben den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - durch den erfolgreichen Besuch des Berufsgrundschuljahres, wenn sie im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen (Notendurchschnitt 3,0 ) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erzielen.

(3) Wer das Berufsgrundschuljahr erfolgreich abgeschlossen hat, kann in das zweite Jahr der Berufsfachschule des entsprechenden Schwerpunktbereiches eintreten.


Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres wird aufgrund der Verordnungen über die Anrechnung auf die Ausbildungszeit als erstes Jahr der Berufsausbildung in dem (den) dem jeweiligen
Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberuf(en) angerechnet, wenn im berufsbezogenen Bereich (berufsbezogene Praxis) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.


Anmeldungen

Anmeldeformulare und Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Büro Ihrer Schule oder an den Schulorten des

Berufskollegs Lise Meitner
Lönsweg 24, 48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700
FAX: 02561/955701
E-Mail: bk-lm@t-online.de

Nebenschulort Gronau:
Brändströmstr. 20, 48599 Gronau
Tel.: 02562/96320
FAX: 02562/963222

Nebenschulort Stadtlohn:
Droste-Hülshoff-Str. 13-15, 48703 Stadtlohn
Tel.: 02563/96930
FAX: 02563/96931000

Für weitere Auskünfte und eine ausführliche
Beratung stehen Ihnen

Schulleiterin OStD’ Michaele Grote
und
Abteilungsleiter StD Helmut Osterholt
Abteilungsleiterin StD' Ingrid Seggewiß

zur Verfügung.


Abschluss
Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Körperpflege
und möglicher Erwerb der Fachoberschulreife