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Zweijährige Berufsfachschule Fachrichtung: Ernährung und Hauswirtschaft

Bildungsziel

a) Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft
und
b)    der mittlere Schulabschluss - Fachober-schulreife - (ggfs. mit Qualifikation)

Aufnahmevoraussetzungen

In diese Vollzeitform werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den  Hauptschulabschluss erworben haben. Schülerinnen und Schüler mit gleichwertigen Bildungsabschlüssen können ebenfalls diese Schulform besuchen.


Art und Dauer der Ausbildung
Art und Dauer der Ausbildung

Der Bildungsgang dauert in der Regel in der Vollzeitform zwei Jahre. Die Stundentafel gliedert sich wie folgt:

Berufsbezogener Lernbereich/Lernfelder:
Dienstleistung, Theorie und Praxis; Produktion,
Theorie und Praxis; Wirtschafts- und Betriebs-
lehre, Mathematik, Englisch (19 - 23 Wochen-
stunden)
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik / Gesell-schaftslehre (5 - 9 Wochenstunden)
Fächer des Differenzierungsbereichs:
Datenverarbeitung, AG,.. (3 - 11 Wochenstunden)
Praktika                                                        

Der Unterricht (die Grundbildung) findet nicht
nur innerhalb der Schule , sondern auch an
außerschulischen Lernorten statt.
Neben wöchentlichen Tagespraktika bereiten
zwei Blockpraktika von jeweils drei Wochen
auf mögliche spätere Ausbildungen vor.
Praktikumplätze sollten aus folgenden Berufs-
bereichen gewählt werden:
-   Ernährung und Hauswirtschaft in
    Groß- oder Kleinküchen
-   Lebensmittelhandwerk, z. B. Bäckerei,
    Konditorei oder Fleischerei
-   Gastgewerbe

Versetzung

In die Oberstufe wird versetzt, wer die Leistungsanforderungen der Jahrgangsstufe erfüllt hat.

Abschluss

Die berufliche Grundbildung erwirbt, wer in allen Fächern, die im Bildungsgang unterrichtet wurden, die Leistungsanforderungen erfüllt.
Mit dem Erwerb der beruflichen Grundbildung wird auch der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird erteilt, wenn in den Fächern
-   Deutsch, Mathematik und Englisch
    mindestens gute Leistungen erzielt wurden oder
-   Deutsch, Mathematik, Englisch und drei
weiteren Fächern befriedigende Leistungen
erzielt wurden.

Erworbene Berechtigungen
und Weiterbildungsmöglichkeiten

a) Besuch der Fachoberschule Klasse 11
b)    Übergang in die Klasse 11 des Gymnasiums bei einem Berufsfachschulabschluss
    mit Qualifikationsvermerk
c)    Eintritt in Berufe des Berufsfelds Ernährung und Hauswirtschaft, z.B. Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin, Koch/Köchin, Bäcker/Bäckerin, Fleischer/Fleischerin, Fachverkäufer/Fachverkäuferin in einer Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei. Eine Anrechnung der Grundbildung als erstes Jahr der Berufsausbildung in entsprechenden Berufen ist möglich.



Aufwendungen

Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
* Eigenanteil (1/3) bei Schulbüchern,
     z. Zt. ca. 46,00 €
* Ausgaben für evtl. Besichtigungen
* evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
* Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht

Fahrgeld

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.


Förderung

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.